Ihre erste Nummer im Schadensfall!
Versicherungen! Obacht bei der Werkstattbindung!
Die Dame am Telefon war sehr nett und hat sich direkt entschuldigt. Ich solle aber auf keinen Fall einen Gutachter beauftragen und das Auto auch nicht in meine Werkstatt bringen. Ansonsten würde ich gegen meine Schadenminderungspflicht verstoßen!
Solche oder ähnliche Fälle erleben wir beinahe täglich. Unsere Kunden hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und die gegnerische Haftpflichtversicherung hat zunächst auch auf freundlichste Art und Weise versucht, die gesamte Unfallschadenabwicklung zu übernehmen. Das sogenannte „Schadenmanagement“ der deutschen Haftpflichtversicherer ist nahezu perfektioniert. Hintergrund des Ganzen ist jedoch, dass versucht wird, die Aufwendungen im Haftpflichtschadenfall auf Kosten des Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass die Versicherungen versuchen, die Geschädigten davon zu überzeugen, die Fahrzeuge nicht in der Fachwerkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen, sondern in einer Vertragswerkstatt der Versicherung. Letztlich ist es für mögliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche an Ihrem Fahrzeug entscheidend, dass Ihr Fahrzeug immer in einer Fachwerkstatt sach- und fachgerecht nach Herstellervorgaben Instand gesetzt wird. Auch dies ist im Falle der Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungen nicht gewährleistet. Das deutsche Schadenrecht sieht ausdrücklich vor, dass ein durch einen unverschuldeten Unfall Geschädigter das Recht hat, den Unfallschaden nach seinem Willen regulieren zu lassen.
Das bedeutet, dass man als Unfallgeschädigter
und vor allem auch immer
Aus diesem Grunde haben wir bereits vor einigen Jahren unseren F&B 24 Stunden-Notfallnummer ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800 008 1000 stehen wir Ihnen bei einem Unfall 24 Stunden zur Verfügung. Daher raten wir direkt über unsere Notfallnummer mit uns Kontakt aufzunehmen.
Unser Unfallschadenservice und die gesamte außergerichtliche Abwicklung durch unsere Partenerkanzlei HELIS ist für Sie kostenfrei!!!
Solche oder ähnliche Fälle erleben wir beinahe täglich. Unsere Kunden hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und die gegnerische Haftpflichtversicherung hat zunächst auch auf freundlichste Art und Weise versucht, die gesamte Unfallschadenabwicklung zu übernehmen. Das sogenannte „Schadenmanagement“ der deutschen Haftpflichtversicherer ist nahezu perfektioniert. Hintergrund des Ganzen ist jedoch, dass versucht wird, die Aufwendungen im Haftpflichtschadenfall auf Kosten des Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass die Versicherungen versuchen, die Geschädigten davon zu überzeugen, die Fahrzeuge nicht in der Fachwerkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen, sondern in einer Vertragswerkstatt der Versicherung. Letztlich ist es für mögliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche an Ihrem Fahrzeug entscheidend, dass Ihr Fahrzeug immer in einer Fachwerkstatt sach- und fachgerecht nach Herstellervorgaben Instand gesetzt wird. Auch dies ist im Falle der Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungen nicht gewährleistet. Das deutsche Schadenrecht sieht ausdrücklich vor, dass ein durch einen unverschuldeten Unfall Geschädigter das Recht hat, den Unfallschaden nach seinem Willen regulieren zu lassen.
Das bedeutet, dass man als Unfallgeschädigter
- Die Wahl der Reparaturwerkstatt hat,
- Ab einer Schadenhöhe von etwa € 750,00 auch immer das Recht hat, einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen
und vor allem auch immer
- Das Recht hat, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Abwicklung des gesamten Unfallschadens zu beauftragen.
Aus diesem Grunde haben wir bereits vor einigen Jahren unseren F&B 24 Stunden-Notfallnummer ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800 008 1000 stehen wir Ihnen bei einem Unfall 24 Stunden zur Verfügung. Daher raten wir direkt über unsere Notfallnummer mit uns Kontakt aufzunehmen.
Unser Unfallschadenservice und die gesamte außergerichtliche Abwicklung durch unsere Partenerkanzlei HELIS ist für Sie kostenfrei!!!